Verbraucherinsolvenz
Sie sind Richter/in und wollen einen Insolvenzverwalter für Verbraucherinsolvenzen bestellen?
Da wir als gewerbliche Insolvenzverwalter soziale Verantwortung mittragen wollen, stellen wir qualifizierte Kompetenz zur Betreuung von Verbrauchern zur Verfügung.
Wir freuen uns über die Bestellung zum Insolvenzverwalter und im anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren als Treuhänder.
Sie sind Privatperson, haben sich verschuldet und suchen einen Ausweg aus dieser Situation?
Der Weg über die Verbraucherinsolvenz bietet Ihnen die Chance für einen Neuanfang. Das Verfahren dauert drei Jahre und Sie haben dadurch die Möglichkeit, sich von Ihren Schulden zu befreien.
Wie ist der Ablauf?
Zunächst suchen Sie eine geeignete Stelle zur Schuldnerberatung auf. Angesiedelt sind die Schuldnerberatungsstellen bspw. bei den Landratsämtern, aber es gibt auch karitative Einrichtungen, die Ihnen weiterhelfen.
Erkundigen Sie sich vor Ort und vereinbaren Sie einen ersten Gesprächstermin.
Die Schuldnerberatungsstellen unterstützen Sie dabei, den Insolvenzantrag auszufüllen und an das zuständige Gericht zu übermitteln.
Nachfolgend eröffnet das Gericht ein Verfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter, der das Verfahren begleitet.
Der Insolvenzverwalter verwertet das bestehende Vermögen oder pfändbare Einkommen und verteilt dieses auf die Forderungen, die von den Gläubigern beim Insolvenzverwalter angemeldet wurden.
Unsere Kanzlei übernimmt nach Bestellung die Rolle des Insolvenzverwalters und bearbeitet mit einem kompetenten und erfahrenen Team aus Experten das Verfahren.