Handels- und Gesellschaftsrecht
Unsere Mandanten profitieren von der jahrzehntelangen Erfahrung, die wir als Manager auf Zeit in den Schwerpunkttätigkeiten Insolvenz und Sanierung gewinnen konnten.
Wir arbeiten interdisziplinär, weil wir wissen, dass gesellschaftsrechtliche Fragen fast immer mit anderen Rechtsgebieten, vor allem Steuer-, Familien- und Erbrecht verzahnt sind. Unsere Mandanten können unsere Querschnittsqualifikation abrufen und auf unser gesamtes Team zurückgreifen.
Wir beraten Akteure aus allen Bereichen des Wirtschaftslebens. Sowohl den Kleinunternehmer wie den international ausgerichteten Mittelständler, Gewerbetreibende und Freiberufler aller Branchen, Produzenten und Dienstleister. Wir beraten sowohl bei der Gründung eines Unternehmens wie bei Änderungen im Gesellschafterbestand und sonstigen Restrukturierungsmaßnahmen bis hin zur Beendigung unternehmerischer Tätigkeit. Den Unternehmenskauf und -verkauf begleiten wir mit unseren Erfahrungen aus dem Sanierungsschwerpunkt.
Unsere Leistungen: