David Flaig
Rechtsanwalt
Fachgebiete:
Beharrlichkeit führt zum Ziel
David Flaig ist schwerpunktmäßig im Insolvenzrecht tätig, insbesondere für Insolvenzverwalter der Kanzlei, die ihn gerne mit umfangreichen und schwierigen Angelegenheiten und Prozessführungen beauftragen. Er bearbeitet insbesondere Streitigkeiten aus Insolvenzanfechtungen und aus Haftung von Geschäftsleitern und Beratern, sowohl für Insolvenzverwalter, als auch deren Anspruchsgegner als Mandanten. Regelmäßige Mandantenbetreuung findet auch speziell im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht statt.
Fachliche Qualifikationen
Lebenslauf