Vor - während - nach einer Insolvenz
Unsere drei Partner werden von den Amtsgerichten Konstanz, Lörrach, Rottweil, Villingen-Schwenningen und Waldshut-Tiengen als Verwalter gewerblicher Insolvenzen bestellt.
Wir stehen dafür ein, dass der Insolvenzantrag nicht die Liquidation eines Unternehmens bedeuten muss. Als Verwalter haben wir vielfach bewiesen, dass wir Betriebsfortführungen über längere Zeiträume verantworten und die Zeit für Restrukturierungen nutzen können, sei es durch Insolvenzplan oder im Wege übertragender Sanierung.
Wir analysieren, ob und wie die Ertragskraft eines Unternehmens wieder hergestellt werden kann. Hierzu erstellen wir Sanierungskonzepte, beraten in Liquiditätskrisen und führen Verhandlungen mit Ihren Gläubigern. Die im Rahmen von Sanierungen notwendigen Finanz- und Sozialpläne erstellen wir aus eigener Kompetenz. Im Rahmen von Sanierungen und Umstrukturierungen beraten RA Haischer und RA Zschocke zeitlich befristet die Geschäftsleitungen von Kapitalgesellschaften.
Gläubiger begleiten wir in der erfolgreichen Durchsetzung ihrer Pfandrechte gegenüber dem Verwalter. Unternehmen, die aus Insolvenzmasse erwerben wollen, profitieren von unserem „verwalterspezifischen“ Wissen.
Unser Kollege RA David Flaig unterstützt uns Verwalter in Fragen der Anfechtung von Sicherheiten, der Verfolgung von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter, allen eventuellen Ansprüchen, die sich aus einer Insolvenzverschleppung ergeben können. Seine ständige Befassung mit diesen Fragen befähigt ihn Ansprüche gegen Geschäftsführer, die von anderen Verwaltern in Anspruch genommen werden, erfolgreich abzuwehren.