Außergerichtliche Sanierung
Das Ziel der außergerichtlichen Sanierung ist es, die Ertragskraft eines Unternehmens wieder herzustellen.
Neben der betriebswirtschaftlichen Analyse, der Idee zukunftsfähiger Produkte oder Dienstleistungen, sind die Umsetzungen gefordert, die neben unternehmerischer Erfahrung juristisches Know-How notwendig machen.
Wie stelle ich meine Finanzierung um, wie soll meine Mitarbeiterstruktur aussehen, wie gestalte ich meine Beziehungen zu Kunden und Zulieferern neu, müssen Prozessabläufe in Produktion und Verwaltung verändert werden?
Wer vor der Liquiditätskrise den Berater beizieht, also nicht wartet, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, hat gute Chancen mit unserer Hilfe sein Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen.
Wir erstellen für Sie die Präsentation Ihres Unternehmens, die Konzeption der anstehenden Veränderungen, die Sie benötigen, um Banken, Lieferanten und Kunden davon überzeugen zu können, dass Sie weiterhin ein verlässlicher und qualitätsorientierter Partner sein werden.