Kauf- und Werkvertragsrecht
Täglich werden Kauf- und Werkverträge geschlossen. Rechtlich ist es hierbei unerlässlich, nicht nur nach Vertragsschluss, sondern auch bereits bei vorangehenden Verhandlungen, die konkreten Absichten der Parteien und Details des abzuschließenden Vertrages zu erfassen. Nur so kann entsprechend der individuelle Regelungsbedarf in den zu formulierenden Vertragstext einfließen bzw. bei Leistungsstörungen aktiv diesen entgegengewirkt werden. Insbesondere bei nachstehenden Themen steht Ihnen Frau Güler kompetent beratend zur Seite und setzt sich für Ihre Rechte ein: