Handelskauf- und Handelsvertreterrecht
Geschäfte unter Unternehmen, insbesondere der Handelskauf unterliegen anderen Voraussetzungen als der Rechtsverkehr zwischen Privaten. Von Unternehmern wird erwartet, dass sie wach und schnell agieren und reagieren. Internationale Regelungen können die an sich schon strengen gesetzlichen Vorgaben verschärfen. Gerichtsverfahren im Ausland, die auch in Mitteleuropa die in Deutschland üblichen Bearbeitungszeiten deutlich überschreiten können, können Ihnen durch die AGB Ihres Vertragspartners aufgezwungen werden. Wir beraten, wie Sie sich dagegen schützen können.
Handelskauf fordert vorausschauende Gestaltung, nicht Reparatur nach Eintritt des Streitfalles. Binden sie uns in die Vertragsgestaltung ein.
Handelsvertreter leisten einen wichtigen Beitrag zur Markterschließung oft junger Unternehmen. Sie entlasten kapitalschwache expandierende Unternehmen, indem sie das Risiko, ob der Markteintritt erfolgreich wird, übernehmen. Ist der Markt erschlossen, erscheint die Vergütung des Handelsvertreters oft zu hoch.
In diesem Zielkonflikt suchen wir zwischen den beiden Beteiligten den fairen Ausgleich, notfalls mit gerichtlicher Hilfe.