Erbrecht
Sie machen sich berechtigte Gedanken, was mit Ihrem Vermögen oder Ihren Geschäftsanteilen geschehen soll. Durch rechtzeitige, praktikable Gestaltung können spätere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Heute bestimmen Sie, welche steuerlichen Folgen eintreten. Bei Eintreten des Erbfalles ohne Gestaltung verengen sich die steuerlichen Optionen auf wenige gesetzliche Vorgaben (etwa familienrechtliche oder erbrechtliche Behandlung).
Wir stehen Ihnen nicht nur bei der streitigen Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche, sondern auch bei Ihrer Vorsorge und bei einer gewünschten einvernehmlichen Lösung zur Verfügung.
Vorbereitende Rechtsgestaltung
Der Erbfall ist eingetreten